
Lebensversicherung: Auszahlung, Steuern & Krankenkasse – Informationen für unsere Mandant:innen
Kurz gesagt: Schritt 1: Alt‑ oder Neuvertrag? Schauen Sie auf den Versicherungsschein: Schritt 2: Steuer – Einmalbetrag oder Rente? A) Altvertrag – Einmalzahlung Bei erfüllter Altvertrags‑Checkliste (≥ 12 Jahre, mind. 5 Jahre Beiträge, ausreichender Todesfallschutz, Auszahlung in einem Betrag) sind Erträge regelmäßig steuerfrei. Finanztip+1 B) Altvertrag – Rente (monatlich) Für Altverträge, die als Rente ausgezahlt werden, gilt Ertragsanteils‑Besteuerung.