Umsatzsteuer: Klärungsbedarf bei der Kleinunternehmerregelung – DStV fordert Überarbeitung des BMF-Schreibens

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Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) wurde § 19 UStG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neu gefasst. Gleichzeitig führte der Gesetzgeber den neuen § 34a UStDV ein, der Kleinunternehmern Erleichterungen bei der Rechnungsstellung gewährt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu am 18. März 2025 ein BMF-Schreiben veröffentlicht, das den Abschnitt 14.7a Abs. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) neu formuliert.

Was bedeutet das für Kleinunternehmer?

Der Abschnitt 14.7a Abs. 3 UStAE legt fest, dass Kleinunternehmer ihre Rechnungen grundsätzlich als „sonstige Rechnung“ ausstellen können. Mit Zustimmung des Empfängers ist auch die Ausstellung einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) möglich. Die Zustimmung des Empfängers muss nicht schriftlich erfolgen – es genügt eine mündliche Einigung.

Kritik des DStV: Unnötige Einschränkungen bei E-Rechnungen

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert, dass diese Regelung die Möglichkeiten von Kleinunternehmern unnötig einschränkt. Das BMF-Schreiben verlangt, dass Kleinunternehmer die Zustimmung des Empfängers zur Ausstellung einer E-Rechnung einholen müssen. Dies steht im Widerspruch zu den gesetzlichen Erleichterungen für Kleinunternehmer gemäß § 34a UStDV.

Was fordert der DStV?

Der DStV sieht keinen rechtlichen Grund für das Zustimmungserfordernis. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde das Zustimmungserfordernis für E-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern abgeschafft. Der DStV fordert deshalb:

  • Streichung der Zustimmungspflicht: Die Absätze 2 bis 4 des Abschnitts 14.7a Abs. 3 UStAE sollen entfernt werden.
  • Klarheit durch Überarbeitung: Falls das BMF an der Regelung festhält, sollten die Anwendungsfälle und Hintergründe für das Zustimmungserfordernis konkret benannt werden.

Was bedeutet das für unsere Mandanten?

Als Steuerberater in Duisburg stehen wir Ihnen zur Seite, um Sie über die aktuellen Entwicklungen zur Kleinunternehmerregelung zu informieren. Falls Sie als Kleinunternehmer Rechnungen ausstellen und Fragen zu den neuen Anforderungen haben, beraten wir Sie gerne.

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