Hallo!
ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die erheblich umsatzsteuerlichen Regelungen für virtuelle Veranstaltungsleistungen. Besonders betroffen sind Online-Video-Konferenzen, Webinare und Livestreams. Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Live-Streams und vorproduzierten Inhalten, da sie unterschiedliche steuerliche Folgen haben können.
Unterscheidung von Leistungen:
1. Live-Streams:
Werden Ihre Online-Konferenzen als Live-Stream übertragen, gelten diese als sonstige Veranstaltungsdienstleistung.
- Der Leistungsort bestimmt sich künftig nach dem Wohnsitz des Teilnehmers.
- Steuerbefreiungen können anwendbar sein, insbesondere wenn die Veranstaltung von einer begünstigten Einrichtung durchgeführt wird.
- Es gilt zu beachten, dass eine Steuersatzermäßigung möglich ist, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
2. Vorproduzierte Inhalte:
Falls Sie Aufzeichnungen Ihrer Konferenzen bereitstellen, gelten diese als auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen.
- Auch hier ist der Leistungsort der Wohnsitz des Empfängers.
- Besonderes Augenmerk liegt auf der Bereitstellung solcher Inhalte im Anschluss an eine Veranstaltung:
- Werden Live-Streams und vorproduzierte Inhalte als einheitliche Leistung angeboten (z. B. Live-Stream mit später kostenfreiem Abruf der Aufzeichnung), unterliegt das gesamte Angebot dem allgemeinen Steuersatz.
- Bei getrennter Leistung (z. B. separates Entgelt für den späteren Abruf) können beide Leistungen individuell bewertet werden, was eine differenzierte steuerliche Behandlung ermöglicht.
Mögliche Konsequenzen und Risiken:
- Bei Kombination beider Leistungen (Live-Stream + spätere Aufzeichnung) könnte die Steuerbefreiung für den Live-Stream „infiziert“ werden, sodass das gesamte Angebot dem allgemeinen Steuersatz unterliegt.
- Es ist entscheidend, ob eine Trennung der Leistungen durch separate Preisgestaltung möglich ist, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Nächste Schritte:
Um die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Online-Video-Konferenzen ab dem 1.1.2025 rechtssicher zu gestalten, sollten wir gemeinsam Ihre Angebote durchgehen. Dabei möchte ich folgende Punkte klären:
- Bieten Sie aktuell oder künftig Live-Streams und vorproduzierte Inhalte an?
- Erfolgt eine getrennte oder kombinierte Bereitstellung der Leistungen?
- Welche Maßnahmen könnten erforderlich sein, um steuerliche Risiken zu minimieren?
Ich stehe Ihnen gerne für ein persönliches oder telefonisches Gespräch zur Verfügung. Bitte lassen Sie mich wissen, wann es Ihnen passt, oder melden Sie sich direkt bei mir.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph te Heesen
Steuerberater
Westender Straße 37
47138 Duisburg
Telefon: +49 0203 429250
E-Mail: info@stb-teheesen.net