Das Wichtigste in Kürze:
- Sie sind von der neuen EU-Verordnung betroffen.
- Bereiten Sie sich vor und prüfen Sie Ihre Stammdaten.
- Informieren Sie auch Ihre Mandanten.
Worum geht es?
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgleichen. Diese „Verification of Payee“ (VoP) soll für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen und Privatpersonen, die SEPA-Überweisungen tätigen, also auch Sie und Ihre Mandanten.
Was müssen Sie tun?
- Stellen Sie sicher, dass die Namen der Zahlungsempfänger mit deren Kontoinhabern übereinstimmen.
- Prüfen Sie Ihre eigenen Unternehmensnamen in Ihren Stammdaten und auf Ihren Rechnungen.
Was passiert bei falschen Angaben?
Die Bank haftet für die Empfängerüberprüfung. Stimmen Name und IBAN nicht überein, haften Sie für freigegebene Zahlungen.
Unterstützung und weitere Informationen
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich beraten.