Steuerfahndung im Fokus: Grunderwerbsteuer im Visier der „Soko NRW“

Property icons on wooden cubes with magnifying glass. Concept of property investment analysis.

Was internationale Umstrukturierungen mit Immobilien in NRW steuerlich auslösen – und warum man genau hinschauen sollte

In Nordrhein-Westfalen ist die „Soko Grunderwerbsteuer“ im Einsatz – ein spezialisierter Bereich des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW), der gezielt grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge bei internationalen Unternehmen aufdeckt.

Das Ziel:
Fälle identifizieren, in denen trotz steuerlich relevanter Anteilsveränderungen keine Grunderwerbsteuer erklärt oder gezahlt wurde.


150 Millionen Euro Mehrergebnis in zwei Jahren

Die Zahlen sprechen für sich:

  • 2023: ca. 70 Mio. € an nachträglich ermittelter Grunderwerbsteuer
  • 2024: rund 82 Mio. €, davon allein 30 Mio. € in NRW

Die Einheit analysiert systematisch grunderwerbsteuerpflichtige Umstrukturierungen bei ausländischen Gesellschaften, Stiftungen und Fonds mit Immobilienbesitz in Deutschland – insbesondere in Nordrhein-Westfalen.


Wann wird Grunderwerbsteuer fällig?

Nicht nur der direkte Immobilienkauf führt zur Grunderwerbsteuer. Auch Veränderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Gesellschaft können eine Steuerpflicht auslösen – und zwar selbst dann, wenn die Veränderung mittelbar über zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaften erfolgt.

Diese sogenannten „Share Deals“ sind erklärungspflichtig. In der Praxis unterbleibt diese Anzeige aber häufig – insbesondere, wenn:

  • mehrere Gesellschaftsebenen beteiligt sind,
  • Auslandssachverhalte vorliegen oder
  • die beteiligten Gesellschaften nicht in Deutschland ansässig sind.

Genau hier setzt die Arbeit der Soko an: Durch den Abgleich mit Wirtschaftsdatenbanken und ausländischen Handelsregistern gelingt es der Steuerfahndung, solche Strukturen zu identifizieren.


Hinweis für Mandantinnen und Mandanten

Wer Immobilien über Gesellschaften hält oder internationale Konzernverflechtungen mit deutschem Grundbesitz verwaltet, sollte sich der grunderwerbsteuerlichen Risiken bewusst sein.
Denn: Eine unterlassene Anzeige kann zu erheblichen Nachzahlungen führen – gegebenenfalls inklusive Zinsen, Verspätungszuschlägen oder steuerstrafrechtlicher Konsequenzen.


Beraten. Betreuen. Begleiten.

Wir helfen Ihnen:

  • beim rechtzeitigen Erkennen grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgänge,
  • bei der Prüfung Ihrer Beteiligungsstruktur,
  • und bei der ordnungsgemäßen Anzeige beim Finanzamt.

Sprechen Sie uns an, bevor die Soko Grunderwerbsteuer es tut.


Steuerberatung te Heesen – Duisburg

📞 0203 429250 · ✉️ info@stb-teheesen.net
🌐 www.stb-teheesen.de