Wichtige Information für private Eigentümerinnen und Eigentümer
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat am 18. März 2025 (Az. 3 V 3046/25) entschieden, dass ein Antrag auf Aussetzung der neuen Grundsteuer mit einem Standard-Musterschreiben aus dem Internet nicht zulässig ist.
Was ist passiert?
Viele Bürgerinnen und Bürger versuchen derzeit, sich gegen die neuen Grundsteuerbescheide zu wehren – oft mit Textbausteinen und Musterschreiben, die im Internet kursieren. Doch das Gericht stellt klar:
- Aus dem Schreiben war nicht eindeutig erkennbar, gegen welchen Bescheid (Grundsteuerwert, Messbetrag oder Steuerbescheid) sich der Antrag richtet.
- Selbst bei wohlwollender Auslegung war der Antrag juristisch nicht haltbar.
- Auch die anschließende Anhörungsrüge wurde – ebenfalls mit Musterschreiben – als unzulässig zurückgewiesen.
- Die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin wurde vom Bundesverfassungsgericht am 27. Mai 2025 (Az. 1 BvR 934/25) nicht zur Entscheidung angenommen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie gegen Ihre neuen Grundsteuerbescheide vorgehen möchten, reichen Musterschreiben nicht aus. Sie riskieren, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, ohne dass der eigentliche Inhalt geprüft wird.
Unsere Empfehlung:
✔ Kommen Sie auf uns zu, bevor Sie handeln.
Wir prüfen genau, ob und wie in Ihrem individuellen Fall ein Einspruch oder Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
✔ Vermeiden Sie Standardformulare aus dem Internet.
Diese werden von den Gerichten zunehmend als unzulässig bewertet.
✔ Lassen Sie sich von uns beraten.
So stellen Sie sicher, dass Sie rechtssicher handeln – und Ihre Chancen wahren.
Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 4. Juni 2025
Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.