Neuregelungen im Mai 2025: Das müssen Sie wissen

Lady Justice statue in law firm office

Ab Mai 2025 treten wichtige gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die von der Bundesregierung beschlossen wurden:


1. Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab dem 29. April 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) offiziell im Versorgungsalltag angekommen. Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker können die ePA nutzen. Damit wird der digitale Zugriff auf Gesundheitsdaten für Behandelnde erleichtert.

👉 Weitere Informationen zur ePA


2. Ausweisdokumente per Post

Ab dem 1. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger beantragte Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 € per Post direkt nach Hause liefern lassen. Die persönliche Abholung in der Behörde entfällt. Voraussetzung ist eine Meldeanschrift in Deutschland.

👉 Weitere Informationen zur Vereinfachung im Passwesen


3. Digitale Passbilder bei der Neubeantragung von Ausweisdokumenten

Ab dem 1. Mai 2025 müssen Passbilder für neue Pass- und Ausweisdokumente digital eingereicht werden. Papier-Passbilder werden nicht mehr akzeptiert. Dies gilt für:

  • Reisepässe
  • Personalausweise
  • Elektronische Aufenthaltstitel
  • Reiseausweise des Ausländerrechts

Bis zum 31. Juli 2025 gilt eine Übergangsregelung.

👉 Weitere Informationen zum neuen Verfahren zur Ausweisbeantragung


4. Mehr Freiheit bei der Wahl des Familiennamens

Ehepaare können künftig Doppelnamen führen, die aus beiden Familiennamen gebildet werden. Dieser Doppelname kann auch für gemeinsame Kinder als Geburtsname gewählt werden. Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen, die beide sorgeberechtigt sind, können ihren Kindern ebenfalls einen Doppelnamen geben.

👉 Weitere Informationen zum Namensrecht


5. Kein Kunststoff im Biomüll

Ab Mai 2025 dürfen in der Biotonne ausschließlich Bioabfälle entsorgt werden. Selbst biologisch abbaubare Kunststoffe, wie entsprechende Kaffeekapseln, sind nur in einem Anteil von maximal 0,5 % im Biomüll erlaubt. Dies dient der Vermeidung von Mikroplastik und der Verbesserung der Qualität des Komposts.

👉 Weitere Informationen zu Biomüllabfällen


Bleiben Sie informiert

Diese Neuregelungen sind Teil der aktuellen Gesetzgebung der Bundesregierung und treten ab Mai 2025 in Kraft. Wir halten Sie gerne über weitere wichtige Änderungen auf dem Laufenden.

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Christoph te Heesen
Steuerberater