Einkommensteuer | Erste Tätigkeitsstätte eines Berufssoldaten – Dienstort oder Dienstreise?

German armoured semi-trailer cargo truck carrier drives military convoy highway road. ALLIANCE

Du bist Berufssoldat und fragst dich, ob deine Dienststelle wirklich deine erste Tätigkeitsstätte ist? Willkommen in der Welt des Steuerrechts, wo auch der Kasernenhof zur steuerlichen Frage wird! 🪖


Worum geht es hier eigentlich?

Es war einmal ein Berufssoldat, der sich fragte: „Fahre ich hier eigentlich zur Arbeit oder bin ich auf Dienstreise?“ Und das Finanzamt antwortete prompt: „Zur Arbeit!“ 🚗💨

Warum? Weil der Kollege Berufssoldat unbefristet an eine Dienststelle der Bundeswehr versetzt wurde. Und genau das macht den Unterschied:

  • Eine erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem du dauerhaft deinem Arbeitgeber zur Verfügung stehst – und zwar nicht auf Zeit.
  • „Dauerhaft“ heißt hier: unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder für mehr als 48 Monate.
  • Bei einem Berufssoldaten, der unbefristet bei der Bundeswehr angestellt ist, ist die zugewiesene Dienststelle meist die erste Tätigkeitsstätte.

Der Fall: Ein Soldat auf Reisen?

Unser Soldat auf Zeit wurde zum Berufssoldaten und erhielt einen festen Dienstposten. 🚀
Er dachte: „Super, ich bin auf Dienstreise – also volle Fahrtkostenabrechnung!“
Das Finanzamt dachte: „Nö, du hast eine erste Tätigkeitsstätte, also nur die Entfernungspauschale.“

Der Soldat klagte, und das Hessische Finanzgericht urteilte: „Sorry, Soldat, das ist deine erste Tätigkeitsstätte!“ 🚫

Warum?

  • Er wurde dauerhaft an die Dienststelle versetzt.
  • Sein Dienstposten war nicht befristet.
  • Damit hatte er eine erste Tätigkeitsstätte – und seine Fahrtkosten waren nur als Entfernungspauschale anzuerkennen.

Was bedeutet das für dich?

Wenn du als Soldat, Polizist oder Beamter regelmäßig zu einer festen Dienststelle gehst und dort einen unbefristeten Dienstposten hast, ist das für das Finanzamt deine erste Tätigkeitsstätte. Das bedeutet:

  • Fahrtkosten? Nur Entfernungspauschale, keine Dienstreisekosten.
  • Dienstreise? Nur, wenn du wirklich vorübergehend an einem anderen Ort eingesetzt wirst.

Was tun, wenn du dir unsicher bist?

  • 📌 Prüfe deine Versetzungsverfügungen: Ist dein Dienstposten unbefristet?
  • 📌 Lass dir nicht vom Finanzamt eine erste Tätigkeitsstätte andichten, wenn du regelmäßig an wechselnden Einsatzorten tätig bist.
  • 📌 Und wenn du dir unsicher bist – keine Sorge: Frag einfach uns! 😉

Hier geht’s nicht um Kasernenhofgerüchte, sondern um bares Geld. 💰


Noch Fragen? Komm gerne auf mich zu. 😉

Christoph te Heesen
Steuerberater