Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine grundlegende Reform der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Kraft. Künftig sind Kleinunternehmer-Umsätze echte steuerfreie Umsätze – die Kleinunternehmerregelung wird also zur Steuerbefreiung umgestaltet.
Zugleich wird mit dem neuen § 19a UStG ein besonderes Meldeverfahren eingeführt, das es Unternehmern erlaubt, die Kleinunternehmerregelung auch EU-weit in Anspruch zu nehmen.
Wichtig für Sie:
- Wer irrtümlich Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, schuldet diese nicht mehr automatisch, sofern die Leistung tatsächlich erbracht wurde und der Kunde ein Endverbraucher ist.
- Ein bereits erklärter Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bleibt für mindestens fünf Jahre verbindlich – auch über den Jahreswechsel 2024/2025 hinaus.
Tipp:
Bitte prüfen Sie, ob die Neuregelungen für Sie relevant sind – insbesondere bei der Rechnungsstellung oder bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Sprechen Sie uns gerne an!
Quelle: BMF-Schreiben vom 18.03.2025
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit!
Hinweis: in der Zeit vom 21.04.2025 bis zum 02.05.2025 befinde ich mich im Urlaub, die Kanzlei ist wie gewohnt geöffnet, ich werde wie gewohnt am Montag, den 05.05.2025 wieder in der Kanzlei sein
Mit freundlichen Grüßen
Christoph te Heesen
Steuerberater