Koalitionsvertrag 2025: Was Sie,  wissen sollten

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Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

im Koalitionsvertrag 2025 der SPD, CDU und CSU wurden zahlreiche Neuerungen beschlossen, die für Sie als Arbeitgeber von Bedeutung sind. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte:

1. Flexible Arbeitszeiten und Digitalisierung

  • Wochenarbeitszeit statt täglicher Höchstarbeitszeit: Maximal 48 Stunden pro Woche als Alternative zur bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit.
  • Digitales Arbeitnehmerkonto: Einführung eines digitalen Kontos zur Verwaltung von Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen und Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Online-Betriebsratsarbeit: Reform der Mitbestimmung mit Online-Betriebsratssitzungen und digitalen Wahlen.

2. Löhne und Steuern

  • Mindestlohnanhebung: Der gesetzliche Mindestlohn soll bis 2026 auf 15 Euro steigen.
  • Steuerfreie Mehrarbeitszuschläge: Zuschläge für Mehrarbeit werden steuerbefreit, wenn sie über tariflich vereinbarte Arbeitszeiten hinausgehen.
  • Steuerlich begünstigte Prämien: Arbeitgeber können Prämien für Mehrarbeit steuerlich begünstigt zahlen.

3. Arbeit im Alter

  • Aktivrente: Beschäftigte, die nach Renteneintritt weiterarbeiten, können ein Einkommen von bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei beziehen.

4. Pendlerpauschale

  • Erhöhung der Pendlerpauschale: Ab 2026 steigt der Satz auf 0,38 Euro/km ab dem ersten Kilometer.

Fazit: Was bedeutet das für Sie?

Der Koalitionsvertrag 2025 bietet Chancen für mehr Flexibilität und digitale Transparenz, kann aber auch zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einzustellen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph te Heesen Steuerberater in Duisburg