Ratgeber für Rentner: Müssen Sie Ihre Rente versteuern?

Steuern im Ruhestand – warum auch Rentner betroffen sind

Viele Ruheständler sind überrascht, wenn das Finanzamt Steuern auf ihre Altersrente fordert. Grund dafür ist die nachgelagerte Besteuerung, die mit dem Alterseinkünftegesetz (2005) eingeführt wurde.

Bis 2004 waren Renten fast vollständig steuerfrei. Nur ein kleiner Ertragsanteil (je nach Renteneintrittsalter 18–35 %) musste versteuert werden. Beamtenpensionen hingegen waren schon damals voll steuerpflichtig. Diese Ungleichbehandlung wurde vom Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 06.03.2002 – X R 29/99) als verfassungswidrig eingestuft.

Seit 2005 gilt daher: Nicht mehr die Beiträge, sondern die ausgezahlte Rente wird besteuert.


Wie hoch ist der steuerpflichtige Rentenanteil?

Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab:

  • Rentenbeginn 2005 → 50 % steuerpflichtig
  • Jährlicher Anstieg um 1–2 Prozentpunkte
  • Ab 2040 → 100 % steuerpflichtig

👉 Wer 2025 neu in Rente geht, muss 83,5 % seiner Rente versteuern. Der verbleibende Teil wird als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben.

Quelle: § 22 Einkommensteuergesetz (EStG), Alterseinkünftegesetz (BGBl. I 2004, S. 1427).


Beispielrechnung für Rentner ab 2025

  • Monatliche Bruttorente: 1.200 €
  • Steuerpflichtiger Anteil: 83,5 % = 1.002 €
  • Jahresbetrag: 12.024 €

Damit liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag 2025 von 12.096 € (§ 32a EStG).
👉 Ergebnis: Keine Steuerzahlung – auch wenn eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

⚠️ Wichtig: Rentenerhöhungen in den Folgejahren sind voll steuerpflichtig, während der Freibetrag gleichbleibt.


Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ja – Rentner sind verpflichtet, ihre Renteneinnahmen in der Anlage R der Steuererklärung anzugeben. Ob Steuern gezahlt werden müssen, hängt von:

  • Höhe der Rente,
  • weiteren Einkünften (z. B. Vermietung, Kapitalerträge),
  • abziehbaren Kosten (Krankenversicherung, Werbungskosten, Krankheitskosten).

💡 Steuertipp: Auch wenn keine Steuerzahlung anfällt, kann sich die Steuererklärung lohnen – etwa durch den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen.


Sonderfälle: Öffnungsklausel & Auslandsrente

  • Öffnungsklausel (§ 22 Nr. 1 Satz 3a EStG): Wer vor 2005 über viele Jahre den Höchstbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann von einer günstigeren Besteuerung profitieren.
  • Rente im Ausland: Auch Rentner mit Wohnsitz im Ausland können in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammen.

Steuerberater für Rentner in Duisburg – wir helfen weiter

Die Besteuerung von Renten ist komplex und für viele schwer nachvollziehbar. Als Steuerberaterkanzlei te Heesen in Duisburg unterstützen wir Sie:

  • bei der Frage, ob und wie viel Steuern auf Ihre Rente anfallen,
  • bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung,
  • bei der optimalen Nutzung von Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten.

📞 Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin – wir erklären Ihnen alles verständlich und zeigen, wie Sie im Ruhestand steuerlich entlastet werden können.


Quellen & weiterführende Infos

  • Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 22 und § 32a EStG
  • Alterseinkünftegesetz, BGBl. I 2004, S. 1427
  • BFH-Urteil vom 06.03.2002 – X R 29/99
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Besteuerung von Renten