Digitalisierung der Zwangsvollstreckung – Entwurf des BMJV vorgestellt
Am 9. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung veröffentlicht. Ziel des Vorhabens ist es, die Abläufe in der Zwangsvollstreckung effizienter, rechtssicherer und vollständig digital zu gestalten.
Die wichtigsten geplanten Maßnahmen im Überblick:
🔷 Elektronische Anträge statt hybrider Verfahren
Aktuell werden viele Anträge und Aufträge in der Zwangsvollstreckung zwar digital gestellt, die erforderlichen Nachweise wie vollstreckbare Ausfertigungen jedoch weiterhin in Papierform übermittelt. Künftig soll dies vollständig elektronisch erfolgen:
- Vollstreckbare Ausfertigungen und Nachweise sollen digital übermittelt werden können
- Auch Gerichtsvollzieher sollen diese Dokumente digital empfangen können
🔷 Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs
Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig alle nachfolgenden Schriftstücke von Anwält:innen, Behörden und professionellen Verfahrensbeteiligten elektronisch an die Gerichtsvollzieher:innen übermittelt werden.
- Inkassounternehmen und andere Beteiligte sollen nach einer Übergangsfrist ebenfalls verpflichtet werden
- Sichere Übermittlungswege werden gesetzlich definiert
🔷 Digitaler Nachweis von Vollmachten
Der Entwurf sieht klare Regelungen zum digitalen Nachweis von Geldempfangs- und Verfahrensvollmachten vor.
- Gilt künftig ausdrücklich auch für Rechtsanwälte
- Die Regelungen sollen auch auf bestimmte Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeiten ausgeweitet werden
📝 Frist für Stellungnahmen bis 01.08.2025
Der Referentenentwurf wurde bereits an Länder und Fachverbände übermittelt.
Stellungnahmen können bis zum 1. August 2025 abgegeben werden.
Die finale Fassung wird mit Spannung erwartet.
🔗 Weitere Informationen und vollständiger Gesetzesentwurf:
BMJV – Pressemitteilung vom 09.07.2025
(Fundstelle: NWB JAAAJ-95030)
📌 Unsere Einschätzung als Kanzlei
Die vollständige Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist ein wichtiger Schritt in Richtung moderner, schneller und sicherer Verfahrensabläufe. Wir beraten Sie gerne zur digitalen Kommunikation mit Behörden, zur Umstellung auf elektronischen Rechtsverkehr und zur rechtssicheren Einreichung Ihrer Unterlagen.
📩 Kontaktieren Sie uns gerne für individuelle Beratung – auch zur E-Zustellung über beA oder EGVP.