Online-Nachricht – Donnerstag, 10. Juli 2025

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Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen: Bundesregierung bremst Erwartungen

Die Bundesregierung plant derzeit keine Befreiung von Sozialabgaben auf Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (BT-Drucks. 21/755).

Im Koalitionsvertrag ist eine steuerliche Begünstigung für Überstundenzuschläge zwar grundsätzlich angekündigt, eine entsprechende Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ist jedoch nicht vorgesehen.


🔍 Hintergrund und Zielsetzung

Die Bundesregierung verweist auf ihr erklärtes Ziel, zusätzliche Arbeitskräftepotenziale zu erschließen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die angedachte Steuerfreistellung sei Teil eines größeren Maßnahmenpakets innerhalb der nationalen Fachkräftestrategie.


⚖️ Prüfung auf Gleichbehandlung

Im weiteren Verfahren will die Bundesregierung insbesondere auch die folgenden Aspekte bewerten:

  • Auswirkungen auf das Steueraufkommen
  • Gleichbehandlung im Steuerrecht
  • Mögliche Diskriminierung von Teilzeitkräften, insbesondere von Frauen

Die konkrete Ausgestaltung der Steuerbegünstigung bleibt somit vorerst offen.


🧾 Fachlicher Hinweis unserer Kanzlei

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt es zunächst beim Status quo:
Überstundenzuschläge unterliegen weiterhin der Sozialversicherungspflicht.

Wir beobachten die steuerpolitische Entwicklung für Sie genau. Sobald sich Änderungen konkretisieren, informieren wir Sie zeitnah. Bei Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, steueroptimierten Arbeitszeitmodellen oder Zuschlagsregelungen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

📩 Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu steuerlich begünstigten Lohnbestandteilen.