Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen: Bundesregierung bremst Erwartungen
Die Bundesregierung plant derzeit keine Befreiung von Sozialabgaben auf Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (BT-Drucks. 21/755).
Im Koalitionsvertrag ist eine steuerliche Begünstigung für Überstundenzuschläge zwar grundsätzlich angekündigt, eine entsprechende Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ist jedoch nicht vorgesehen.
🔍 Hintergrund und Zielsetzung
Die Bundesregierung verweist auf ihr erklärtes Ziel, zusätzliche Arbeitskräftepotenziale zu erschließen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die angedachte Steuerfreistellung sei Teil eines größeren Maßnahmenpakets innerhalb der nationalen Fachkräftestrategie.
⚖️ Prüfung auf Gleichbehandlung
Im weiteren Verfahren will die Bundesregierung insbesondere auch die folgenden Aspekte bewerten:
- Auswirkungen auf das Steueraufkommen
- Gleichbehandlung im Steuerrecht
- Mögliche Diskriminierung von Teilzeitkräften, insbesondere von Frauen
Die konkrete Ausgestaltung der Steuerbegünstigung bleibt somit vorerst offen.
🧾 Fachlicher Hinweis unserer Kanzlei
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt es zunächst beim Status quo:
Überstundenzuschläge unterliegen weiterhin der Sozialversicherungspflicht.
Wir beobachten die steuerpolitische Entwicklung für Sie genau. Sobald sich Änderungen konkretisieren, informieren wir Sie zeitnah. Bei Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, steueroptimierten Arbeitszeitmodellen oder Zuschlagsregelungen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
📩 Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu steuerlich begünstigten Lohnbestandteilen.