NFTs und Steuern – aktuelles Urteil vom Finanzgericht Niedersachsen 

NFTs und Steuerrecht in Deutschland

NFTs (Non-Fungible Tokens) sind digitale Sammlerstücke, die gerade auf TikTok, Insta oder in Gaming-Communities richtig gehypt werden. 🎮🔥
Aber: Auch wenn sie nur als Blockchain-Einträge existieren, das Finanzamt will seinen Anteil. Das zeigt ein wichtiges Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10.07.2025 (Az. 5 K 26/24).

Worum ging es im Urteil?

Ein Unternehmer hatte 2021 über OpenSea mit NFT-Collectibles gehandelt und dachte:
👉 „Das ist doch kein echtes Produkt – also keine Umsatzsteuer.“

Das Finanzamt sah das anders:
👉 „NFT-Handel = steuerpflichtige Umsätze.“

Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen

  • NFT-Verkäufe = Dienstleistungen: Es wird kein Bild verkauft, sondern ein Blockchain-Eintrag.
  • Leistungsort unklar: Käufer waren anonym über Wallets. Das Gericht schätzte: 50 % der Umsätze sind in Deutschland steuerpflichtig.
  • Anonymität schützt nicht vor Steuern: Wallets und Blockchain erschweren die Kontrolle, aber Plattformen & Suchmaschinen liefern Hinweise.
  • Regelsteuersatz gilt – keine Steuerbefreiung für NFTs.

Was bedeutet das für dich als NFT-Händler?

Gerade junge Leute und Studierende handeln mit NFTs oder Krypto – oft ohne an Steuern zu denken. Das Urteil zeigt:

  • Finanzamt schaut genau hin.
  • Dokumentiere Käufer & Umsätze so gut wie möglich.
  • Gewinne aus NFT-Handel müssen in der Steuer angegeben werden.

Auch wenn’s auf TikTok nach „easy money“ aussieht:
👉 NFTs sind kein Steuer-Glitch. Steuern gelten auch digital. 🚨

Quellen & Rechtliches

  • Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 10.07.2025 – 5 K 26/24
  • Newsletter FG Niedersachsen vom 20.08.2025
  • Umsatzsteuergesetz (UStG) §§ 1, 3, 3a, 3 Abs. 11a
  • Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStVO) Art. 23, 24b, 24f