Lebensversicherung: Auszahlung, Steuern & Krankenkasse – Informationen für unsere Mandant:innen

Kurz gesagt:

  • Altverträge (Abschluss vor 01.01.2005, Erstbeitrag bis 31.03.2005) sind bei Einmalzahlungmeist steuerfrei, wenn die klassischen Bedingungen (12 Jahre Laufzeit, mind. 5 Jahre Beiträge, ausreichender Todesfallschutz) erfüllt sind. Entscheidend ist das Abschlussdatum auf dem VersicherungsscheinFinanztip+1
  • Renten aus Altverträgen sind nicht steuerfrei: Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gilt wieder die Ertragsanteils‑Besteuerung (das BFH‑Urteil 2021 ist per Gesetz überholt). Haufe.de News und Fachwissen
  • Neuverträge (Abschluss ab 2005) sind mit ihren Gewinnen grundsätzlich steuerpflichtig. Erfüllt der Vertrag 12 Jahre Laufzeit und erfolgt die Auszahlung ab 60 (bei Verträgen ab 2012: ab 62und– bei Abschlüssen ab 01.04.2009 – mit mind. 50 % Todesfallleistung, wird nur der halbe Gewinnmit dem persönlichen Steuersatz versteuert (12/60‑ bzw. 12/62‑Regel). Oft hält der Versicherer zunächst Abgeltungsteuer ein – der Ausgleich erfolgt über die Anlage KAPFinanztip
  • Krankenkasse (GKV):
    • Private Policen: Für pflichtversicherte Rentner:innen (KVdR) sind Kapital‑Einmalzahlungen nicht beitragspflichtigfreiwillig Versicherte müssen allegeeigneten Einnahmen verbeitragen – darunter auch Kapitalleistungen. Mühlenbein & Kollegen+1
    • Betriebliche Verträge (z. B. Direktversicherung/bAV) sind beitragspflichtige VersorgungsbezügeEinmalbeträge werden nach der 1/120‑Regel auf 120 Monate verteilt (§ 229 SGB V). Gesetze im Internet

Schritt 1: Alt‑ oder Neuvertrag?

Schauen Sie auf den Versicherungsschein:

  • Altvertrag = Abschluss bis 31.12.2004 und erster Beitrag bis 31.03.2005.
  • Für die Steuer zählt das Abschlussdatum – eine Aufteilung „Beiträge vor/nach 2005“ gibt es nicht. Finanztip+1

Schritt 2: Steuer – Einmalbetrag oder Rente?

A) Altvertrag – Einmalzahlung

Bei erfüllter Altvertrags‑Checkliste (≥ 12 Jahre, mind. 5 Jahre Beiträge, ausreichender Todesfallschutz, Auszahlung in einem Betrag) sind Erträge regelmäßig steuerfreiFinanztip+1

B) Altvertrag – Rente (monatlich)

Für Altverträge, die als Rente ausgezahlt werden, gilt Ertragsanteils‑Besteuerung. Das hat der Gesetzgeber im JStG 2024 klargestellt; das frühere BFH‑Urteil (2021) wird nicht mehr allgemein angewendet. Haufe.de News und Fachwissen

C) Neuvertrag (ab 2005) – Einmalzahlung

Grundsatz: Abgeltungsteuer 25 % auf den Gewinn (zzgl. Soli/KiSt).
Ausnahme Halbertrag (12/60 bzw. 12/62 und – bei Abschlüssen ab 01.04.2009 – mind. 50 % Todesfallleistung): nur der halbe Gewinn mit persönlichem Steuersatz; Rückholung über die Anlage KAPFinanztip

D) Neuvertrag/Privatrente – Rente (monatlich)

Private, lebenslange Renten werden immer mit dem Ertragsanteil versteuert (Höhe nach Alter beim Rentenstart). Finanztip

Begriff „Ablaufleistung“ kurz erklärt: Das ist der Auszahlungsbetrag am Laufzeitende(Versicherungssumme + Überschüsse + ggf. Schlussbonus). Versteuert wird nur der Gewinn (= Auszahlung minus eingezahlte Beiträge). Finanztip+1


Schritt 3: Zahlt die Krankenkasse auf die Auszahlung?

1) Private Lebensversicherung

  • KVdR‑pflichtversichert: Keine Beiträge auf Einmalzahlungen aus privaten Policen. Mühlenbein & Kollegen
  • Freiwillig gesetzlich versichert: Beiträge nach gesamter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit – auch auf Kapitalleistungen. Rechtsgrundlage: § 240 SGB VGesetze im Internet

2) Betriebliche Verträge (Direktversicherung/bAV)

  • Gelten als Versorgungsbezüge ⇒ beitragspflichtig in KV und PV.
  • Einmalzahlungen werden rechnerisch auf 120 Monate verteilt (1/120‑Regel, § 229 SGB V). Gesetze im Internet

Rechenbeispiel (nur Prinzip): 60.000 € Einmalzahlung ⇒ 60.000€ ÷ 120 = 500 „monatlich“. Darauf erhebt die Kasse Beiträge (KV ggf. mit Freibetrag, PV ohne Freibetrag). Gesetze im Internet

Freibetrag in der KV für Betriebsrenten (2025): 187,25€ / Monat (gilt nur für KVdR‑Pflichtversichertenicht für freiwillig Versicherte). Die Techniker+1

3) Sonderfall: Vertrag war früher betrieblich, später privat fortgeführt

Dann kann die Kasse aufteilenBeitragspflichtig bleibt der Teil, der während der Arbeitgeber‑Phasegebildet wurde; der privat aufgebaute Teil kann beitragsfrei sein. Das hat das BSG am 23.04.2024entschieden (Az. B 12 KR 4/22 R). bsg.bund.de


5‑Punkte‑Checkliste (in 5 Minuten)

  1. Versicherungsschein prüfen: Abschlussdatum & Erstbeitrag (Alt vs. Neu). Finanztip
  2. Auszahlungsart klären: Einmalbetrag (Altverträge oft steuerfrei) oder Rente (Ertragsanteil)? Haufe.de News und Fachwissen
  3. 12/60 bzw. 12/62 erfüllt? (Nur für Neuverträge relevant; Halbertrag + persönlicher Steuersatz; ggf. Anlage KAP). Finanztip
  4. GKV‑Status zum Auszahlungszeitpunkt: KVdR vs. freiwillig versichert. Gesetze im Internet
  5. Betriebliche Historie? (Direktversicherung/bAV ⇒ § 229 SGB V mit 1/120‑Regel; ggf. Teil‑Zurechnung nach BSG 2024). Gesetze im Internet+1

Häufige Fragen (FAQ)

Sind Altverträge immer steuerfrei?
Nur bei Einmalzahlung und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Renten aus Altverträgen gilt seit JStG 2024 die Ertragsanteils‑BesteuerungHaufe.de News und Fachwissen

Was bedeutet 12/60 bzw. 12/62?
Mindestens 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung ab 60 (bzw. ab 62 bei Verträgen ab 2012) ⇒ nur der halbe Gewinn wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Finanztip

Zahlt die GKV auf eine private Einmalzahlung Beiträge?

  • KVdR‑Pflichtversicherte: nein.
  • Freiwillig Versicherte: ja, wegen der „gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ (§ 240 SGB V). Mühlenbein & Kollegen+1

Wie funktioniert die 1/120‑Regel bei Direktversicherungen?
Die Kasse teilt eine Einmalzahlung rechnerisch durch 120. Dieser Monatswert ist als Versorgungsbezug beitragspflichtig (§ 229 SGB V). Gesetze im Internet


Hinweise zur aktuellen Rechtslage

Einige Ratgeber hatten nach einem BFH‑Urteil 2021 zeitweise Steuerfreiheit auch für Renten aus Altverträgen vertreten. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber klargestellt: Altverträge in Rentenform bleiben bei der ESt mit Ertragsanteil zu versteuern (gilt für alle offenen Fälle). Haufe.de News und Fachwissen


Quellen (Auswahl)

  • Finanztip – „Lebensversicherung Steuer“ (Stand 22.05.2025): Alt‑/Neuverträge, 12/60–62, Halbertrag, Anlage KAP. Finanztip
  • Pandotax – „Lebensversicherung und Steuer“ (Praxisüberblick; Altverträge steuerfrei bei Einmalzahlung; Voraussetzungen). Pandotax Steuerberatung
  • Haufe – „Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform“ (Update 30.09.2025: JStG 2024 → Ertragsanteil bleibt; BFH 2021 nicht allgemein anwendbar). Haufe.de News und Fachwissen
  • smartsteuer Lexikon – „Ablaufleistung aus Versicherungen“ (Definition; steuerliche Systematik; Abschlussdatum ist maßgeblich). smartsteuer
  • Mühlenbein – „Wann fallen Krankenkassenbeiträge …?“ (GKV: Pflicht‑ vs. freiwillig versichert; private vs. betriebliche Policen). Mühlenbein & Kollegen
  • Marcus Knispel – „Krankenkassenbeitrag bei Auszahlung einer Lebensversicherung“ (Praxisdarstellung; 1/120‑Verteilung, Freibetrag). Private Health Insurance
  • Gesetze im Internet – § 229 SGB V (Versorgungsbezüge; 1/120‑Regel) und § 240 SGB V(Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder). Gesetze im Internet+1
  • Bundessozialgericht – Urteil vom 23.04.2024B 12 KR 4/22 R (Direktversicherung, beitragspflichtiger Anteil aus Arbeitgeber‑Phase). bsg.bund.de

Stand: 06.10.2025. Diese Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin VersicherungsscheinBeitragsübersicht und das Auszahlungsschreiben mit – wir prüfen die Details und planen mit Ihnen das beste Vorgehen.