Liebe Eltern im Vollzeit-Hamsterrad 🐹,
ihr jongliert Job, Kindergeburtstag, Homeoffice und die nächste Kita-Schließzeit? Willkommen im Club! 🍼💻☕️
Damit ihr zumindest beim Thema Steuern nicht auch noch Kopfbeulen bekommt, hier unser Update zum Abzug von Kinderbetreuungskosten – frisch aus dem Bundesfinanzhof und mit einer Prise Humor.
1. Mehr Geld vom Finanzamt ab 2025 🎉
- Bis 2024: 2/3 der Betreuungskosten absetzbar, max. 4.000 € pro Kind.
- Ab 2025: 80 % absetzbar, max. 4.800 € pro Kind.
- Heißt: Bei 6.000 € Kosten pro Kind pro Jahr ist die Kasse voll.
Ihr zahlt nur noch 20 % selbst – die restlichen 80 % übernimmt Vater Staat (naja, zumindest steuerlich).
2. Was geht – und was nicht?
✅ Kita, Tagesmutter, Hort, Au-pair (bei Au-pair sogar pauschal 50 % der Kosten).
❌ Ferienlager, Windsurf-Kurse, Nachhilfe oder Reitstunden.
👉 BFH (Urteil v. 23.01.2025 – III R 33/24): Ein Ferienlager ist laut Richtern eher Freizeitspaß als Kinderbetreuung. Auch wenn Eltern denken: „Endlich mal 7 Tage Ruhe!“ 😅
3. Oma- & Opa-Service 🚕
Großeltern springen ein? Super!
- Betreuung ohne Bezahlung → steuerlich nix.
- Fahrtkostenerstattung → steuerlich top:
- 0,30 € pro Kilometer oder Ticketkosten
- Quittung/Rechnung, Überweisung (kein Bargeld!)
- Dokumentation der Fahrten
Extra-Tipp: Oma darf euch das Geld später zurückschenken – aber nicht 1:1 aufs gleiche Konto. Sonst riecht das Finanzamt den Braten.
4. Arbeitgeber fragen lohnt sich! 💼
Viele wissen es nicht: Der Chef kann steuerfrei unterstützen.
- § 3 Nr. 33 EStG: Kita- oder Krippenbeiträge → steuerfrei!
- § 3 Nr. 34a EStG: Bis 600 € jährlich für Notbetreuung („Kita dicht, Oma krank, Chef – hilf!“).
- Beratung & Vermittlung von Babysittern → sogar ohne Obergrenze.
Vielleicht mal beim nächsten Mitarbeitergespräch dezent erwähnen 😉.
5. Fazit
- Mehr steuerliche Entlastung ab 2025.
- Ferienlagerkosten nur selten drin.
- Fahrtkostenerstattung bei Oma/Opa clever nutzen.
- Arbeitgeberleistungen sind der heimliche Steuerschatz.
Rechtsgrundlagen & Urteile:
- § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
- § 35a EStG
- § 3 Nr. 33, 34a EStG
- BFH, Urteil v. 23.01.2025 – III R 33/24
- FG Sachsen, Urteil v. 15.03.2017 – 2 K 1429/16
- BFH, Urteil v. 29.08.1986 – III R 209/82
- FG Baden-Württemberg, Urteil v. 09.05.2012 – 4 K 3278/11
Ihr Steuerberater mit Humor und Herz 💡
Steuerberater Christoph te Heesen
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