Wenn du Handwerker im Ruhrgebiet bist und mehrere Mitarbeiter hast, kennst du das: Aufträge, Baustellen, Rechnungen – und dann kommt das Finanzamt.
👉 Stell dir das Finanzamt wie den TÜV für deine Buchhaltung vor:
- Der Prüfer schaut nicht nach Ölverlust oder Bremsbelägen,
- sondern nach korrekter Ablage, E-Rechnung und GoBD-konformer Dokumentation.
Ab dem 14.07.2025 gelten neue Regeln durch das BMF-Schreiben (IV D 2 – S 0316/00128/005/088). Diese betreffen vor allem die Pflicht zur E-Rechnung ab 01.01.2025.
Die 3 wichtigsten Änderungen für Handwerker
1. Rechnungen aus deinem Fakturierungsprogramm
Früher: Jede Rechnung musste zusätzlich als PDF gespeichert werden.
Jetzt: Es reicht, wenn dein Programm eine identische Rechnung jederzeit neu erzeugen kann.
✅ Weniger Speicher – weniger Bürokratie.
Beispiel:
Du schreibst deine Rechnungen mit „Lexware Handwerk“. Früher musstest du jede Rechnung ablegen. Heute reicht es, wenn Lexware jederzeit die gleiche Rechnung aus dem System ziehen kann.
2. E-Rechnungen ab 2025
- Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Aufbewahrt werden muss nur der XML-Datensatz (die eigentliche E-Rechnung).
- Ein PDF-Teil (z. B. bei ZUGFeRD) ist nur dann zu speichern, wenn dort steuerlich relevante Notizen stehen.
✅ Spart Speicherplatz und erleichtert die digitale Ablage.
Beispiel:
Du erhältst eine E-Rechnung von deinem Lieferanten im ZUGFeRD-Format. Für die Finanzprüfung reicht die XML-Datei. Das PDF musst du nur behalten, wenn du dort noch interne Buchungsvermerke ergänzt hast.
3. Finanzamt-Datenzugriff – wie beim TÜV
Wenn das Finanzamt prüft, wollen die Prüfer deine Daten in einem maschinenlesbaren Format haben.
✅ Dein System muss also in der Lage sein, die Daten sauber zu exportieren.
Beispiel:
Bei einer Betriebsprüfung fordert das Finanzamt die Buchungen 2024. Mit DATEV kannst du diese Daten elektronisch ausgeben. Wenn du das nicht kannst, gibt’s Ärger – so wie beim TÜV, wenn die Bremse nicht zieht.
Was bedeutet das für dich als Handwerker im Ruhrgebiet?
- Weniger Papierkram, wenn du sauber digital arbeitest.
- Mehr Sicherheit, wenn eine Betriebsprüfung kommt.
- Weniger Kosten, weil du keine überflüssigen Kopien mehr archivieren musst.
👉 Aber: Wenn deine Systeme nicht GoBD-konform sind, kann es teuer werden – genauso wie beim TÜV, wenn dein Auto durchfällt.
Dein Helfer im Hintergrund – bevor der „Buchhaltungs-TÜV“ kommt
Ich bin Christoph te Heesen, Steuerberater aus Duisburg, und ich helfe Handwerkern im Ruhrgebiet dabei:
- die GoBD umzusetzen,
- die E-Rechnung richtig einzuführen,
- und bei einer Prüfung ohne Stress zu bestehen.
So wie du deine Fahrzeuge regelmäßig checkst, bevor es zum TÜV geht –
bin ich der, der deine Buchhaltung checkt, bevor das Finanzamt kommt.
Dein Vorteil mit mir:
- Persönliche Beratung auf Augenhöhe – ich spreche Klartext, kein Steuerdeutsch.
- Erfahrung mit Handwerksbetrieben – vom Bau bis zur Metallverarbeitung.
- Digitale Lösungen für weniger Papier und weniger Ärger.
- Individuelle Tipps, wo du wirklich Steuern sparen kannst.
Nächster Schritt: Kostenloses Zoom-Erstgespräch 🎥
Du willst wissen, ob deine Ablage und Buchführung schon fit für die GoBD 2025 ist?
Dann lass uns unverbindlich in einem Zoom-Erstgespräch sprechen.
👉 Einfach hier melden:
- Telefon: +49 203 429250
- E-Mail: info@stb-teheesen.net
- Web: www.stb-teheesen.net
🔧 Fazit für Handwerker im Ruhrgebiet:
Die neuen GoBD sind da – das Finanzamt prüft wie der TÜV.
Mit mir an deiner Seite kommst du ohne Mängelbericht durch die Prüfung.