GoBD 2025 für Handwerker im Ruhrgebiet – so prüft das Finanzamt wie der TÜV

Wenn du Handwerker im Ruhrgebiet bist und mehrere Mitarbeiter hast, kennst du das: Aufträge, Baustellen, Rechnungen – und dann kommt das Finanzamt.

👉 Stell dir das Finanzamt wie den TÜV für deine Buchhaltung vor:

  • Der Prüfer schaut nicht nach Ölverlust oder Bremsbelägen,
  • sondern nach korrekter Ablage, E-Rechnung und GoBD-konformer Dokumentation.

Ab dem 14.07.2025 gelten neue Regeln durch das BMF-Schreiben (IV D 2 – S 0316/00128/005/088). Diese betreffen vor allem die Pflicht zur E-Rechnung ab 01.01.2025.


Die 3 wichtigsten Änderungen für Handwerker

1. Rechnungen aus deinem Fakturierungsprogramm

Früher: Jede Rechnung musste zusätzlich als PDF gespeichert werden.
Jetzt: Es reicht, wenn dein Programm eine identische Rechnung jederzeit neu erzeugen kann.
✅ Weniger Speicher – weniger Bürokratie.

Beispiel:
Du schreibst deine Rechnungen mit „Lexware Handwerk“. Früher musstest du jede Rechnung ablegen. Heute reicht es, wenn Lexware jederzeit die gleiche Rechnung aus dem System ziehen kann.


2. E-Rechnungen ab 2025

  • Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
  • Aufbewahrt werden muss nur der XML-Datensatz (die eigentliche E-Rechnung).
  • Ein PDF-Teil (z. B. bei ZUGFeRD) ist nur dann zu speichern, wenn dort steuerlich relevante Notizen stehen.

✅ Spart Speicherplatz und erleichtert die digitale Ablage.

Beispiel:
Du erhältst eine E-Rechnung von deinem Lieferanten im ZUGFeRD-Format. Für die Finanzprüfung reicht die XML-Datei. Das PDF musst du nur behalten, wenn du dort noch interne Buchungsvermerke ergänzt hast.


3. Finanzamt-Datenzugriff – wie beim TÜV

Wenn das Finanzamt prüft, wollen die Prüfer deine Daten in einem maschinenlesbaren Format haben.

✅ Dein System muss also in der Lage sein, die Daten sauber zu exportieren.

Beispiel:
Bei einer Betriebsprüfung fordert das Finanzamt die Buchungen 2024. Mit DATEV kannst du diese Daten elektronisch ausgeben. Wenn du das nicht kannst, gibt’s Ärger – so wie beim TÜV, wenn die Bremse nicht zieht.


Was bedeutet das für dich als Handwerker im Ruhrgebiet?

  • Weniger Papierkram, wenn du sauber digital arbeitest.
  • Mehr Sicherheit, wenn eine Betriebsprüfung kommt.
  • Weniger Kosten, weil du keine überflüssigen Kopien mehr archivieren musst.

👉 Aber: Wenn deine Systeme nicht GoBD-konform sind, kann es teuer werden – genauso wie beim TÜV, wenn dein Auto durchfällt.


Dein Helfer im Hintergrund – bevor der „Buchhaltungs-TÜV“ kommt

Ich bin Christoph te Heesen, Steuerberater aus Duisburg, und ich helfe Handwerkern im Ruhrgebiet dabei:

  • die GoBD umzusetzen,
  • die E-Rechnung richtig einzuführen,
  • und bei einer Prüfung ohne Stress zu bestehen.

So wie du deine Fahrzeuge regelmäßig checkst, bevor es zum TÜV geht –
bin ich der, der deine Buchhaltung checkt, bevor das Finanzamt kommt.


Dein Vorteil mit mir:

  • Persönliche Beratung auf Augenhöhe – ich spreche Klartext, kein Steuerdeutsch.
  • Erfahrung mit Handwerksbetrieben – vom Bau bis zur Metallverarbeitung.
  • Digitale Lösungen für weniger Papier und weniger Ärger.
  • Individuelle Tipps, wo du wirklich Steuern sparen kannst.

Nächster Schritt: Kostenloses Zoom-Erstgespräch 🎥

Du willst wissen, ob deine Ablage und Buchführung schon fit für die GoBD 2025 ist?
Dann lass uns unverbindlich in einem Zoom-Erstgespräch sprechen.

👉 Einfach hier melden:


🔧 Fazit für Handwerker im Ruhrgebiet:
Die neuen GoBD sind da – das Finanzamt prüft wie der TÜV.
Mit mir an deiner Seite kommst du ohne Mängelbericht durch die Prüfung.