(BFH, Urteil vom 24.10.2024 – VI R 7/22, veröffentlicht am 30.01.2025)
🧾 Was wurde entschieden?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Teilzeitstudierende ihre Fahrten zur Uni voll absetzen können – also Hin- und Rückfahrt mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.
Das gilt auch dann, wenn sie nicht arbeiten.
Quelle: BFH, Urteil vom 24.10.2024, Az. VI R 7/22; veröffentlicht am 30.01.2025
Entscheidung im Bundessteuerblatt 2025 I
❓ Warum ist das wichtig?
Wenn du studierst, möchtest du deine Fahrtkosten absetzen.
Aber wie viel du absetzen darfst, hängt davon ab, ob du „Vollzeit“ oder „Teilzeit“ studierst.
- Vollzeitstudium: Nur Entfernungspauschale (einfache Strecke)
- Teilzeitstudium: Volle Reisekosten (Hin + Rückfahrt) mit 0,30 €/km
📘 Einfach erklärt
- Vollzeitstudium = ca. 40 Stunden/Woche
(wie ein normaler Job, laut Studienordnung) - Teilzeitstudium = ca. 20 Stunden/Woche
(weniger Aufwand, oft berufsbegleitend oder flexibel)
Das Entscheidende laut BFH:
Nicht, ob du arbeitest – sondern wie viele Stunden dein Studium offiziell braucht!
💡 Drei Beispiele
Beispiel 1: Teilzeitstudent ohne Job
Max ist als Teilzeitstudent an der Fernuni Hagen eingeschrieben (20 Stunden/Woche).
Er arbeitet nicht nebenbei, fährt aber 2x im Monat zur Uni (je 100 km einfach).
➡️ Max darf alle gefahrenen Kilometer absetzen, also 200 km x 0,30 € x 2 Fahrten x 12 Monate = 1.440 € Werbungskosten.
Beispiel 2: Vollzeitstudent mit Nebenjob
Lena studiert Vollzeit an einer Präsenz-Uni und arbeitet nebenbei als Kellnerin.
➡️ Nur einfache Strecke zählt, weil es ein Vollzeitstudium ist.
100 km einfacher Weg x 0,30 € x 180 Tage = 5.400 € Entfernungspauschale
Beispiel 3: Umschüler mit Teilzeitstudium
Jonas macht eine berufsbegleitende Zweitausbildung mit 15 Stunden Studium pro Woche.
➡️ Auch hier: Reisekosten voll abziehbar, obwohl er nicht arbeitet, weil das Studium nicht 40 Stunden/Woche braucht.
📎 Wichtig für die Steuererklärung
- Fahrtkosten richtig eintragen:
Bei Teilzeitstudium in der Anlage N unter Werbungskosten – Reisekosten - Beleg beifügen: Studienbescheinigung mit Angabe „Teilzeit“
- Reisekosten genau berechnen: Hin- und Rückweg, 0,30 €/km, Zahl der Fahrten
⚠️ Was das Finanzamt bisher meinte – und warum der BFH widerspricht
Das Finanzamt meinte:
➡️ Wenn du nicht arbeitest, gilt das Studium automatisch als Vollzeit.
➡️ Daher nur Entfernungspauschale!
Der BFH sagt: ❌ Falsch!
Nur der Zeitaufwand laut Studienordnung zählt, nicht ob jemand arbeitet oder nicht.
→ Das ist rechtlich viel klarer und fairer.
📍 Fazit
✅ Teilzeitstudierende haben steuerlich Vorteile bei Fahrtkosten
✅ Entscheidend ist der Zeitaufwand, nicht ob jemand arbeitet
✅ BFH stärkt die Position von Weiterbildenden, Umschülern und Teilzeitstudierenden