Fahrtkosten im Teilzeitstudium – BFH urteilt klar pro Studierende! 🎓

University students walking and talking in cafeteria

(BFH, Urteil vom 24.10.2024 – VI R 7/22, veröffentlicht am 30.01.2025)


🧾 Was wurde entschieden?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Teilzeitstudierende ihre Fahrten zur Uni voll absetzen können – also Hin- und Rückfahrt mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.

Das gilt auch dann, wenn sie nicht arbeiten.

Quelle: BFH, Urteil vom 24.10.2024, Az. VI R 7/22; veröffentlicht am 30.01.2025
Entscheidung im Bundessteuerblatt 2025 I


❓ Warum ist das wichtig?

Wenn du studierst, möchtest du deine Fahrtkosten absetzen.
Aber wie viel du absetzen darfst, hängt davon ab, ob du „Vollzeit“ oder „Teilzeit“ studierst.

  • Vollzeitstudium: Nur Entfernungspauschale (einfache Strecke)
  • Teilzeitstudium: Volle Reisekosten (Hin + Rückfahrt) mit 0,30 €/km

📘 Einfach erklärt

  • Vollzeitstudium = ca. 40 Stunden/Woche
    (wie ein normaler Job, laut Studienordnung)
  • Teilzeitstudium = ca. 20 Stunden/Woche
    (weniger Aufwand, oft berufsbegleitend oder flexibel)

Das Entscheidende laut BFH:
Nicht, ob du arbeitest – sondern wie viele Stunden dein Studium offiziell braucht!


💡 Drei Beispiele

Beispiel 1: Teilzeitstudent ohne Job

Max ist als Teilzeitstudent an der Fernuni Hagen eingeschrieben (20 Stunden/Woche).
Er arbeitet nicht nebenbei, fährt aber 2x im Monat zur Uni (je 100 km einfach).
➡️ Max darf alle gefahrenen Kilometer absetzen, also 200 km x 0,30 € x 2 Fahrten x 12 Monate = 1.440 € Werbungskosten.

Beispiel 2: Vollzeitstudent mit Nebenjob

Lena studiert Vollzeit an einer Präsenz-Uni und arbeitet nebenbei als Kellnerin.
➡️ Nur einfache Strecke zählt, weil es ein Vollzeitstudium ist.
100 km einfacher Weg x 0,30 € x 180 Tage = 5.400 € Entfernungspauschale

Beispiel 3: Umschüler mit Teilzeitstudium

Jonas macht eine berufsbegleitende Zweitausbildung mit 15 Stunden Studium pro Woche.
➡️ Auch hier: Reisekosten voll abziehbar, obwohl er nicht arbeitet, weil das Studium nicht 40 Stunden/Woche braucht.


📎 Wichtig für die Steuererklärung

  • Fahrtkosten richtig eintragen:
    Bei Teilzeitstudium in der Anlage N unter Werbungskosten – Reisekosten
  • Beleg beifügen: Studienbescheinigung mit Angabe „Teilzeit“
  • Reisekosten genau berechnen: Hin- und Rückweg, 0,30 €/km, Zahl der Fahrten

⚠️ Was das Finanzamt bisher meinte – und warum der BFH widerspricht

Das Finanzamt meinte:
➡️ Wenn du nicht arbeitest, gilt das Studium automatisch als Vollzeit.
➡️ Daher nur Entfernungspauschale!

Der BFH sagt: ❌ Falsch!

Nur der Zeitaufwand laut Studienordnung zählt, nicht ob jemand arbeitet oder nicht.
→ Das ist rechtlich viel klarer und fairer.


📍 Fazit

✅ Teilzeitstudierende haben steuerlich Vorteile bei Fahrtkosten
✅ Entscheidend ist der Zeitaufwand, nicht ob jemand arbeitet
✅ BFH stärkt die Position von Weiterbildenden, Umschülern und Teilzeitstudierenden