🔍 Was sind geschlechtsspezifische Sterbetafeln?
Bei der Bewertung lebenslanger Nutzungen und Leistungen (z. B. Nießbrauch oder Leibrente) im Rahmen der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer wird der Kapitalwert mithilfe von sogenannten Vervielfältigern ermittelt (§ 14 BewG). Diese basieren auf den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts – unterschieden nach Geschlecht, da Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung haben als Männer.
👉 Beispiel: Eine Frau erhält aufgrund ihrer statistisch längeren Lebenserwartung einen höheren Kapitalwert für den Nießbrauch als ein gleichaltriger Mann – was sich auf die Höhe der Steuer auswirkt.
⚖️ Entscheidung des BFH: Keine Diskriminierung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden (Az. II R XX/XX), dass diese Praxis nicht gegen Artikel 3 Grundgesetz (Gleichbehandlungsgebot) verstößt.
Die Kernaussagen:
- Die geschlechtsspezifischen Vervielfältiger sind verfassungskonform, da sie eine realitätsnahe Bewertung sicherstellen.
- Es handelt sich nicht um eine unzulässige Benachteiligung, da der Effekt je nach Fallkonstellation positiv oder negativ ausfallen kann.
- Ziel ist eine Besteuerung nach tatsächlicher Leistungsfähigkeit.
🆕 Relevanz des Selbstbestimmungsgesetzes ab 01.11.2024
Seit dem 1. November 2024 ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft:
Personen dürfen ihren Geschlechtseintrag frei ändern, ohne ärztliches Gutachten.
Auswirkungen auf das Steuerrecht:
- Der gewählte Geschlechtseintrag ist für die steuerliche Bewertung maßgeblich.
- Eine Änderung kann zu einem vorteilhafteren Vervielfältiger führen.
- Laut Fachautoren (Dr. Salzmann & Dr. Wager, NWB) liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor – es handelt sich um die Ausübung eines Persönlichkeitsrechts.
📌 Fazit: Gestaltungsmöglichkeiten und Ausblick
- Steuerpflichtige sollten bei Nießbrauchsrechten und Leibrenten die Auswirkungen der neuen Rechtslage prüfen.
- Auch in der vorweggenommenen Erbfolge gewinnt dieses Thema an Bedeutung.
- Der Gesetzgeber muss künftig die Konsequenzen für das Bewertungsrecht neu bewerten.
- Eine politische Diskussion über mögliche Änderungen ist bereits im Gange – insbesondere die Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes ist bis Mitte 2026 geplant.
✅ Steuerberatung gewünscht?
Wenn Sie wissen möchten, wie sich diese Entscheidungen auf Ihre persönliche Erbschafts- oder Schenkungsplanung auswirken – oder welche steuerlichen Chancen sich durch das neue Gesetz ergeben – kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.
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