Einkommensteuer | Bist du als Tätowierer Künstler oder Gewerbetreibender?

Viele von uns Tätowierern stellen sich irgendwann die Frage:
👉 „Bin ich eigentlich Freiberufler oder betreibe ich ein Gewerbe?“

Das ist keine Kleinigkeit – denn wenn das Finanzamt dich als Gewerbetreibenden einstuft, zahlst du zusätzlich zur Einkommensteuer auch noch Gewerbesteuer. Die kann je nach Stadt zwischen 7 % und 17 % deines Gewinns ausmachen – also schnell mehrere tausend Euro pro Jahr.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden (Urteil vom 18.02.2025, Az. 4 K 1875/23 G, AO):
👉 Tätowierer können als Künstler eingestuft werden – und sparen sich die Gewerbesteuer.


Was heißt das konkret für dich als Tätowierer?

  • Wenn deine Arbeiten künstlerisch sind, also individuell, schöpferisch und gestalterisch besonders, gilt deine Tätigkeit als freiberuflich.
  • Freiberuflich heißt: keine Gewerbesteuer – du zahlst nur Einkommensteuer.
  • Das Gericht hat Tattoos mit Gemälden und Zeichnungen verglichen. Sie haben keinen Gebrauchs- oder Nützlichkeitswert, sondern dienen ausschließlich der Ästhetik.

Woran erkennt man, ob deine Arbeit „künstlerisch“ ist?

Das Finanzgericht hat klar gesagt:

  • Du schaffst eigene, individuelle Werke (nicht nur Kopien aus dem Katalog).
  • Deine Arbeit zeigt eine Gestaltungshöhe, also mehr als reine Handwerkskunst.
  • Du trittst auch nach außen als Künstler auf – z. B. mit Ausstellungen, Messen, Wettbewerben.
  • Und ganz wichtig: Die allgemeine Verkehrsauffassung (also das, was Kunden und Öffentlichkeit darunter verstehen) hält deine Arbeit für Kunst.

Dein Vorteil: Mehr Geld in der Tasche

  • Gewerbesteuer sparen: Je nach Gewinn können das mehrere tausend Euro sein.
  • Mehr Anerkennung: Deine Arbeit wird rechtlich auf eine Stufe mit Malerei oder Grafik gestellt.
  • Künstlersozialkasse (KSK): Wenn du als Künstler giltst, kannst du dich dort anmelden. Das spart enorm bei den Sozialabgaben, weil die KSK die Hälfte deiner Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt.

Was kannst du tun?

  1. Beweise sammeln: Fotos deiner Arbeiten, Einladungen zu Messen, Berichte in Medien.
  2. Hervorheben, dass du schöpferisch arbeitest und nicht nur Standard-Motive stichst.
  3. Mit einem Steuerberater reden – wir prüfen, ob du dich auf das Urteil berufen kannst.
  4. KSK prüfen – wenn du dort reinkommst, sparst du bei den Sozialversicherungen richtig Geld.

Fazit für dich als Tätowierer

Wenn du dich als Künstler verstehst und deine Arbeit auch so wahrgenommen wird, kannst du dich auf dieses Urteil stützen. Du sparst nicht nur Steuern, sondern bekommst auch die Anerkennung, die deine Kunst verdient.

👉 Mein Tipp: Überprüf deine steuerliche Einstufung. Vielleicht zahlst du schon jahrelang zu viel Gewerbesteuer.


📍 Deine Steuerkanzlei
Christoph te Heesen – Steuerberater
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