Einkommensteuer | BFH-Urteil: Verluste über viele Jahre können trotzdem gewerblich sein

Veröffentlicht am: 6. Oktober 2025
Quelle: Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 21.05.2025 – III R 45/22


BFH stärkt Unternehmer mit langen Anlaufphasen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass jahrelange Verluste in einem Betrieb nicht automatisch Liebhaberei sind.
Auch wer erst nach vielen Jahren Gewinne macht, kann eine Gewinnerzielungsabsicht haben – und darf seine Verluste steuerlich absetzen.

Damit gibt das Urteil vielen Handwerkern, Selbstständigen und Kleinunternehmern Recht, die über längere Zeit investieren, bevor sich ihr Betrieb wirklich lohnt.


Der Fall: Sanierung einer alten Burg mit Verlusten

Ein Unternehmer hatte eine Burg saniert und wollte daraus langfristig Einnahmen erzielen – etwa durch Vermietung und Veranstaltungen.
Weil sich die Bauarbeiten über Jahre hinzogen, gab es nur Verluste. Das Finanzamt erkannte die Tätigkeit nicht als Betrieb an.

Der BFH sah das anders:
Auch wenn die Gewinne erst später kommen, zählt die Arbeit als echte gewerbliche Tätigkeit, wenn klar erkennbar ist, dass später Einnahmen erzielt werden sollen – zum Beispiel durch Verkauf oder Nutzung.


Was bedeutet das für Handwerker und Unternehmer?

👉 Auch bei mehreren Verlustjahren können Sie weiter gewerblich tätig sein, wenn:

  • Sie ernsthaft Gewinne anstreben,
  • das Projekt wirtschaftlich sinnvoll ist,
  • und Sie später mit Einnahmen oder einem Verkauf rechnen können.

Wichtig: Sie brauchen keinen komplizierten Businessplan – es reicht, wenn Ihr Vorgehen nachvollziehbar und realistisch ist.


Tipp vom Steuerberater

„Wer langfristig investiert, sollte seine Kosten, Baufortschritte und geplanten Einnahmen dokumentieren“,
empfiehlt Christoph te Heesen, Steuerberater in Duisburg.

So kann gegenüber dem Finanzamt gezeigt werden, dass echte Gewinnerzielungsabsicht besteht – und Ihre Verluste bleiben steuerlich anerkannt.


Fazit

Das BFH-Urteil (III R 45/22) ist eine gute Nachricht für alle, die langfristig denken und investieren – ob im Handwerk, Bau, Handel oder Tourismus.
Auch wer viele Jahre Aufwand hat, kann am Ende steuerlich profitieren, wenn das Ziel ein echter Betrieb ist.


Quellen

  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.05.2025 – III R 45/22
  • NWB Datenbank
  • BStBl II 2025