Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 27. Mai 2025 die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA‑KG ‑ Stand 2025) veröffentlicht bzst+14bbh-fortbildung.de+14SIS Verlag+14. Sie ist auf alle noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfälle anzuwenden, sofern die Anwendbarkeit nicht durch Gesetz oder eigene Regelung eingeschränkt ist NWB Datenbank+3bbh-fortbildung.de+3bbh-lohnsteuerhilfe.de+3.
Inhaltlicher Schwerpunkt:
- Arbeitsuchende volljährige Kinder (unter 21 Jahre)
Der steuerzahlerfreundliche Beschluss des Bundesfinanzhofs zum Anspruch bei Kindern, die ohne Beschäftigung aber als arbeitsuchend gemeldet sind, wurde in die Dienstanweisung übernommen. Dies gilt auch, wenn die Agentur für Arbeit die Vermittlung abmeldet, ohne eine wirksame Einstellungsverfügung zu erlassen oder eine einvernehmliche Beendigung zu dokumentieren. Ein Wegfall der Meldung ist nur möglich, wenn unstreitig eine Pflichtverletzung des Kindes vorliegt NWB Datenbank+14NWB Datenbank+14bzst+14. - Minijobs und geringfügige Selbständigkeit
Minijobs (450 €‑Jobs) oder selbständige Tätigkeiten unter 15 Stunden/Woche beeinträchtigen die Arbeitsuchendmeldung grundsätzlich nicht – unabhängig von der Einkommenshöhe NWB Datenbankbbh-fortbildung.de. - Behinderte volljährige Kinder bis 25 Jahre
Anspruch besteht, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und ursächlich (auch mitursächlich) zur Unfähigkeit zum Selbstunterhalt beiträgt. Eine forensische Unterbringung wegen einer schuldunfähigen Tat zählt mittlerweile bei Gesamtwürdigung als ausreichend fürs Kindergeld. Die Entscheidung trifft das Finanzgericht, wobei die Revisionsinstanz nur eingeschränkt eingreifen kann NWB Datenbank+14NWB Datenbank+14franzundpartner.de+14. - Erstausbildung vs. Zweitausbildung – Freiwilligendienst-Falle
Eine zweite Ausbildung (z. B. Master nach Berufstätigkeit) gilt grundsätzlich als Zweitausbildung. Nur bei engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhängen mit der Erstausbildung kann sie weiterhin Teil davon sein. Ein Freiwilligendienst nach der ersten Ausbildung unterbricht diesen engen zeitlichen Zusammenhang und kann den Kindergeldanspruch gefährden. Die neue DA‑KG betont diese Einschränkung ausdrücklich NWB Datenbankbbh-fortbildung.de.
Quellenangaben
- Bundeszentralamt für Steuern: „Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2025“, veröffentlicht am 27. 05. 2025 (PDF, 675 kB) RP Steuerberatung+13bzst+13SIS Verlag+13
- Begleitartikel auf bbh‑Fortbildung GmbH: Veröffentlichung am 27. 05. 2025, Hinweise zur Anwendbarkeit und Rechtsprechungsintegration bbh-fortbildung.de
- Ergänzende Berichte aus Presse und Steuerberatung (SIS etc.): Erlass der Neufassung, Fundstelle im BStBl I 2025, S. 1018, und Aufhebung der alten Weisung – DA‑KG 2024 SIS Verlag+1NWB Datenbank+1
Empfehlung zur Anpassung Ihrer Google-Version
- Datum klar benennen (27. Mai 2025)
- Quelle (BZSt) direkt mit Link zum PDF benennen
- Die vier Kernpunkte (arbeitsuchend, Minijobs, Behinderung, Ausbildung) prägnant strukturieren
- Verweise auf Gesetzeslage/BFH‑Urteile direkt verknüpfen