Kassenpflicht 2025: Jetzt wird registriert!

Registrierungspflicht für elektronische Kassensysteme –
das müssen Sie als Unternehmer wissen

Steuerberater Christoph te Heesen, Duisburg informiert:

Unternehmerinnen und Unternehmer, die elektronische Kassensysteme, Tablet-Kassen oder Waagen mit Zahlungsfunktion nutzen, müssen diese bis spätestens 31. Juli 2025 über Mein ELSTER digital beim Finanzamt registrieren. So sieht es das neue Verfahren nach § 146a Abs. 4 AO vor.

👉 Und nein – das ist kein Update für Ihre Kasse, das ist Gesetz.

📌 Hintergrund zur Kassenregistrierungspflicht

Seit 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Neu ist jetzt:
✅ Die bundesweite Pflicht zur Registrierung jedes Kassensystems beim Finanzamt über eine elektronische Schnittstelle.

➡️ Ziel: Steuertransparenz erhöhen, Kassen-Nachschau erleichtern und Manipulationen im Bargeldbereich bekämpfen.

📋 Was muss gemeldet werden?

Die Registrierung erfolgt ausschließlich digital – entweder über

  • das Online-Portal Mein ELSTER, oder
  • eine technische ERiC-Schnittstelle.

Folgende Angaben sind verpflichtend:

  • Name und Steuernummer des Unternehmens
  • Art und Anzahl der verwendeten Kassensysteme
  • Art der verwendeten TSE
  • Seriennummer jedes Kassensystems
  • Datum der Anschaffung und ggf. der Außerbetriebnahme

Diese Regelung betrifft Registrierkassen, App-Kassen, Waagen mit Zahlungsfunktion, Taxameter, Wegstreckenzählerwenn diese eine TSE haben.

🕒 Fristen im Überblick:

Was ist passiert?

Bis wann melden?

Kasse angeschafft bis 30.06.2025

Anmeldung bis 31.07.2025

Kasse angeschafft ab 01.07.2025

Anmeldung innerhalb eines Monats

Kasse außer Betrieb bis 30.06.2025

Abmeldung bis 31.07.2025 (wenn gemeldet)

Kasse außer Betrieb ab 01.07.2025

Abmeldung innerhalb eines Monats

💼 Steuerberatung Duisburg: Wir übernehmen die Kassenregistrierung für Sie!

Ob Gastronomie, Einzelhandel oder Taxiunternehmen:
Die Pflicht zur Kassenregistrierung betrifft viele Branchen in Duisburg und Umgebung. Als Ihre digitale Steuerkanzlei in Duisburg kümmern wir uns auf Wunsch um:

  • ✅ die vollständige Registrierung bei Mein ELSTER
  • ✅ die korrekte Datenübermittlung Ihrer Kassensysteme
  • ✅ die laufende Meldung bei Änderungen

Wichtig: Bei Verstößen drohen Bußgelder – kommen Sie daher rechtzeitig auf uns zu!

📚 Quellen & offizielle Infos:

  • Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 30.06.2025
  • BMF-Schreiben vom 28.06.2024 – IV D 2 – S 0316-a/19/10011 :009
  • BMF-Schreiben vom 13.10.2025 – IV D 2 – S 0319/20/10002 :010
  • Fragen-Antworten-Katalog zum Kassengesetz (BMF, Stand: 02.04.2025)
  • Ausfüllhilfe zur Kassenregistrierung (BMF, Stand: 02.12.2024)

Ihr Ansprechpartner in Sachen Kassenführung, TSE und Finanzamtspflichten:

📌 Steuerberater Christoph te Heesen
📍 Westender Straße 37, 47138 Duisburg
📞 Tel: 0203 / 429250
📠 Fax: 0203 / 4292533
📧 E-Mail: info@stb-teheesen.net
🌐 www.stb-teheesen.de

 

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