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PRIVATPERSON

Die Steuererklärung gehört nicht gerade zu Ihren  Lieblingsbeschäftigungen?

Mein Ziel:
Mehr Geld für Sie!

Die Einkommensteuer

Sie möchten Geld vom Finanzamt wiederbekommen und deswegen Ihre Einkommensteuererklärung erstellen? Oder werden Sie vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert und Sie möchten dabei keine Fehler machen? Wir übernehmen die Erstellung der Einkommensteuererklärung für Sie und befreien Sie damit von dem Zeitaufwand und dem komplizierten Steuerrecht.

Durch laufende Fortbildungen und zeitnahes Literaturstudium sind wir immer auf dem neuesten Stand. Wir arbeiten die aktuelle Rechtslage in Ihre Steuererklärung ein oder sorgen durch Einsprüche dafür, dass Ihr Recht in strittigen Fällen gewahrt bleibt. Zudem unterstützt Sie unsere detaillierte Checkliste optimal bei der vollständigen Zusammenstellung aller wichtigen Unterlagen, so dass Sie Zeit sparen und nichts vergessen wird.

Machen Sie Ihre Steuererklärung nicht gerne?

Nun, ich schon. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und lassen Sie mich diese Aufgabe für Sie übernehmen. Ich sorge dafür, dass alle Formulare korrekt ausgefüllt sind und fristgerecht beim Finanzamt landen. So sparen Sie nicht nur eine Menge Zeit, sondern profitieren auch von Steuererstattungen, die Sie vielleicht noch gar nicht kennen!

Als Steuerberater weiß ich dabei selbstverständlich, wie die Rückerstattung im Zuge der Einkommenssteuer für Sie am üppigsten ausfällt. Mit mir als kompetentem Partner kriegen Sie so viel von Ihrer Lohnsteuer zurück wie möglich – diese Chance sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Ärgern Sie sich also nicht über Steuern, sondern holen Sie sich alles zurück, was geht. Dabei unterstütze ich sie gerne!

Unsere Leistungen für Sie

Auf Ihren persönlichen Einzelfall abstellend, beraten wir Sie so, dass die Steuerlast so gering wie möglich ist. Mit unserer Software können wir für Ihre Handlungsalternativen die verschiedenen steuerlichen Belastungsvergleiche berechnen. Selbstverständlich sind für uns unterjährige Steuerhochrechnungen für Sie.

Auch als „einfacher“ Arbeitnehmer sollte man dem Finanzamt kein Geld schenken. Es geht hier nicht allein um die Möglichkeit Werbungskosten abzusetzen. Wir beraten Sie auch gerne, wenn es darum geht, bei Gehaltsverhandlungen mit ihrem Arbeitgeber das für Sie optimale herauszuholen: PKW-Nutzung, Job-Tickets, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Direktversicherung, Riester-Rente.

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP)
  • Ermittlung Ihrer sonstigen Einkünfte (insbesondere Renten)
  • Gestaltung bei Abfindungen
  • Beratung zur Vermeidung der doppelten Besteuerung (Auslandsbezug)
  • Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren

Haben Sie Fragen oder möchten Sie beraten werden?