Veröffentlicht am 25. Juli 2025 von Christoph te Heesen, Steuerberater
„Wenn der Abgabesatz sinkt, freuen sich Auftraggeber. Und Künstler? Die freuen sich über ein bisschen mehr Planungssicherheit – denn ihre soziale Absicherung bleibt erhalten.“
💡 Was ist die Künstlersozialabgabe überhaupt?
Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist eine besondere Sozialabgabe, die Unternehmen leisten müssen, wenn sie selbstständige Künstler:innen oder Publizist:innen beauftragen – zum Beispiel für:
- Design von Logos, Webseiten oder Flyern
- Erstellung von Texten oder journalistischen Beiträgen
- Fotoshootings, Musikauftritte, Illustrationen usw.
🎯 Ziel: Selbstständige Künstler:innen sollen genauso sozial abgesichert sein wie Arbeitnehmer – also Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Und das Beste: Künstler:innen müssen keinen eigenen Arbeitgeber suchen. Stattdessen wird die „Arbeitgeberseite“ der Beiträge durch zwei Quellen getragen:
- 20 % vom Staat (Bundeszuschuss)
- ~30 % von den Unternehmen, die ihre Leistungen beauftragen (das ist die Künstlersozialabgabe)
📉 Was ändert sich 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt:
Jahr | Abgabesatz |
2025 | 5,0 % |
2026 | 4,9 % |
Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) hat dies am 24. Juli 2025 bekanntgegeben. Der Entwurf zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) sieht diese leichte Entlastung für Unternehmen vor.
🧾 Für Unternehmen: Kurz erklärt
Wenn dein Unternehmen künstlerische oder publizistische Leistungen von Selbstständigen bezieht, dann musst du:
- Die gezahlten Honorare einmal jährlich bei der Künstlersozialkasse (KSK) melden.
- Darauf die Abgabe (2026: 4,9 %) zahlen.
- Auch gelegentliche Aufträge können die Abgabepflicht auslösen.
Beispiel: Du zahlst im Jahr 2026 insgesamt 20.000 € an Freelancer-Designer und Texter → Dann musst du 980 € Künstlersozialabgabe zahlen.
⚠️ Wichtig: Auch Gewerbetreibende, Vereine, Körperschaften oder nicht-künstlerische Unternehmen (z. B. Handwerksbetriebe mit Werbeausgaben) können betroffen sein!
🎤 Für Künstler:innen & Publizist:innen
Die Künstlersozialversicherung ist deine Eintrittskarte in die gesetzliche Sozialversicherung, ohne dass du angestellt bist. Du zahlst:
- Nur die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
- Keine Arbeitgeberbeiträge, denn die werden über die Abgabe und den Bundeszuschuss finanziert
✅ Voraussetzung: Du musst freiberuflich künstlerisch oder publizistisch tätig sein – nicht nur gelegentlich.
👩🎨 Tipp: Wer bei der Künstlersozialkasse gemeldet ist, hat Anspruch auf denselben Schutz wie Angestellte – inklusive Krankengeld, Rente und Pflegeversicherung.
🤝 Fazit: Gute Nachrichten für beide Seiten!
- Unternehmen zahlen ab 2026 etwas weniger Künstlersozialabgabe
- Künstler:innen behalten ihren vollen Sozialversicherungsschutz
- Der Staat hält das System am Laufen – fair verteilt
In einer Zeit, in der Kreativität gefragt ist, hilft eine starke soziale Absicherung dabei, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: gute Arbeit und gute Ideen.
📚 Quelle:
- BMAS, Meldung vom 24.07.2025 zur KSA-VO 2026
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Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)