🎨 Künstlersozialabgabe 2026 sinkt auf 4,9 % – Was heißt das eigentlich?

Young woman artist working at home

Veröffentlicht am 25. Juli 2025 von Christoph te Heesen, Steuerberater

„Wenn der Abgabesatz sinkt, freuen sich Auftraggeber. Und Künstler? Die freuen sich über ein bisschen mehr Planungssicherheit – denn ihre soziale Absicherung bleibt erhalten.“


💡 Was ist die Künstlersozialabgabe überhaupt?

Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist eine besondere Sozialabgabe, die Unternehmen leisten müssen, wenn sie selbstständige Künstler:innen oder Publizist:innen beauftragen – zum Beispiel für:

  • Design von Logos, Webseiten oder Flyern
  • Erstellung von Texten oder journalistischen Beiträgen
  • Fotoshootings, Musikauftritte, Illustrationen usw.

🎯 Ziel: Selbstständige Künstler:innen sollen genauso sozial abgesichert sein wie Arbeitnehmer – also Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Und das Beste: Künstler:innen müssen keinen eigenen Arbeitgeber suchen. Stattdessen wird die „Arbeitgeberseite“ der Beiträge durch zwei Quellen getragen:

  • 20 % vom Staat (Bundeszuschuss)
  • ~30 % von den Unternehmen, die ihre Leistungen beauftragen (das ist die Künstlersozialabgabe)

📉 Was ändert sich 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt:

JahrAbgabesatz
20255,0 %
20264,9 %

Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) hat dies am 24. Juli 2025 bekanntgegeben. Der Entwurf zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) sieht diese leichte Entlastung für Unternehmen vor.


🧾 Für Unternehmen: Kurz erklärt

Wenn dein Unternehmen künstlerische oder publizistische Leistungen von Selbstständigen bezieht, dann musst du:

  • Die gezahlten Honorare einmal jährlich bei der Künstlersozialkasse (KSK) melden.
  • Darauf die Abgabe (2026: 4,9 %) zahlen.
  • Auch gelegentliche Aufträge können die Abgabepflicht auslösen.

Beispiel: Du zahlst im Jahr 2026 insgesamt 20.000 € an Freelancer-Designer und Texter → Dann musst du 980 € Künstlersozialabgabe zahlen.

⚠️ Wichtig: Auch Gewerbetreibende, Vereine, Körperschaften oder nicht-künstlerische Unternehmen (z. B. Handwerksbetriebe mit Werbeausgaben) können betroffen sein!


🎤 Für Künstler:innen & Publizist:innen

Die Künstlersozialversicherung ist deine Eintrittskarte in die gesetzliche Sozialversicherung, ohne dass du angestellt bist. Du zahlst:

  • Nur die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
  • Keine Arbeitgeberbeiträge, denn die werden über die Abgabe und den Bundeszuschuss finanziert

✅ Voraussetzung: Du musst freiberuflich künstlerisch oder publizistisch tätig sein – nicht nur gelegentlich.

👩‍🎨 Tipp: Wer bei der Künstlersozialkasse gemeldet ist, hat Anspruch auf denselben Schutz wie Angestellte – inklusive Krankengeld, Rente und Pflegeversicherung.


🤝 Fazit: Gute Nachrichten für beide Seiten!

  • Unternehmen zahlen ab 2026 etwas weniger Künstlersozialabgabe
  • Künstler:innen behalten ihren vollen Sozialversicherungsschutz
  • Der Staat hält das System am Laufen – fair verteilt

In einer Zeit, in der Kreativität gefragt ist, hilft eine starke soziale Absicherung dabei, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: gute Arbeit und gute Ideen.


📚 Quelle:

  • BMAS, Meldung vom 24.07.2025 zur KSA-VO 2026

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Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)