🌍 Neues BMF-Merkblatt zur grenzüberschreitenden Steuerprüfung – Was nun?

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Veröffentlicht am 25. Juli 2025 von Christoph te Heesen, Steuerberater

„Grenzüberschreitend“ klingt immer ein bisschen nach Abenteuer. Beim BMF heißt das aber nicht Weltreise, sondern Joint Audit. Und das neue Merkblatt vom 15.05.2025 bringt ordentlich Bewegung in die Welt der internationalen Betriebsprüfungen!


🧐 Was ist überhaupt passiert?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit veröffentlicht (Az. IV B 3 – S 1520/00014/004/003). Dieses ersetzt das bisherige Schreiben aus 2017 und modernisiert die Spielregeln für internationale Steuerprüfungen.

Ziel: Effizienz steigern, Bürokratie abbauen, Rechtssicherheit schaffen. Klingt gut, oder?

📌 Rechtsgrundlage: Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/514 (DAC7)
📚 Quelle: NWB LAAAJ-91717


💥 Das Wichtigste für Unternehmen und Steuerpflichtige

1. Anhörung? Nur noch mit Ticket!

Die bisherige Praxis einer Anhörung vor gemeinsamen Prüfungen entfällt bei EU-Staaten. Stattdessen gibt’s nur ein nettes Informationsschreiben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – aber nur, wenn niemand etwas dagegen hat. Bei Drittstaaten bleibt die Anhörung Pflicht.

2. Gemeinsam statt einsam

Joint Audits sind keine Kaffeekränzchen – sie sind intensive Kooperationsprojekte zwischen Steuerbehörden. Am Ende steht ein gemeinsamer Prüfungsbericht, den alle lieben (müssen). Und ja: Es gibt sogar ein offizielles Muster im Anhang des Merkblatts. 📝

3. Simultaneous Control – gleiche Zeit, andere Orte

Hier prüfen zwei Staaten gleichzeitig, aber jeder auf seinem Hoheitsgebiet. Man tauscht Infos aus, bleibt aber „Herr im eigenen Haus“. Klingt nach Fernbeziehung mit Datenübertragung.


📅 Was ändert sich konkret?

BisherAb sofort
Anhörung bei EU-Prüfungen PflichtNur noch Info-Schreiben (bei Zustimmung)
Zustimmung zur Anwesenheit ausländischer Prüfer nötigNicht mehr nötig
Nur im Rahmen von Außenprüfungen möglichJetzt auch in anderen Verfahren

✅ Was bedeutet das für Ihre Praxis?

🧩 Mehr Klarheit, weniger Überraschung

Das Merkblatt legt klare Abläufe, Fristen und Zuständigkeiten fest. Damit wissen Unternehmen und Berater endlich, woran sie sind, wenn der Postbote zweimal klingelt – und einen Steuerbeamten aus Frankreich mitbringt.

🛡️ Rechtssicherheit durch Regeln

Wer wo was darf, steht jetzt schwarz auf weiß im Merkblatt. Das schützt nicht nur den Steuerpflichtigen, sondern auch die Zusammenarbeit mit den ausländischen Kollegen.

💡 Tipp vom Steuerberater:

Frühzeitig auf gemeinsame Prüfungen vorbereiten – am besten mit einem Partner, der die internationalen Spielregeln kennt. (👋 Hallo, wir helfen gern!)


🎯 Fazit mit einem Augenzwinkern

Das neue BMF-Merkblatt ist kein Thriller, aber für Steuerprofis ein echter Pageturner. Es bringt Struktur in die internationale Prüfungswelt, gibt Unternehmen Planungssicherheit – und sorgt dafür, dass ausländische Prüfer künftig nicht mehr an der Tür klingeln müssen, um eingeladen zu werden. Willkommen im Zeitalter der steuerlichen Teamarbeit!


📥 Sie haben Fragen zu grenzüberschreitenden Prüfungen oder möchten wissen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist? Schreiben Sie uns – wir sorgen für Durchblick, noch bevor der erste Prüfer landet.

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Quellen:

  • BMF-Schreiben vom 15.05.2025, Az. IV B 3 – S 1520/00014/004/003
  • Richtlinie (EU) 2021/514 – DAC7
  • NWB Dok-ID: LAAAJ-91717