Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 20. März 2025 (Az. 8 V 250/25) einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheids abgelehnt – trotz geltend gemachter verfassungsrechtlicher Zweifel am Landesgrundsteuergesetz (LGrStG).
Was bedeutet das konkret?
Viele Eigentümer haben in den letzten Monaten mit Musterschreiben Einspruch gegen die neuen Grundsteuerbescheide eingelegt. Das Gericht stellt aber klar:
👉 Eine pauschale Aussetzung gibt es nicht.
👉 Nur bei individuellen besonderen Härten (z. B. Existenzgefährdung) kann eine Aussetzung überhaupt in Betracht kommen.
Das öffentliche Interesse an der Haushaltsfinanzierung der Kommunen hat aktuell Vorrang.
Wie wir als Kanzlei Christoph te Heesen aus Duisburg helfen können:
✅ Wir prüfen, ob in deinem Fall besondere Umstände vorliegen, die eine Aussetzung rechtfertigen könnten.
✅ Wir legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid ein – inklusive Ruhensantrag.
✅ Wir behalten die anhängigen Verfahren beim BFH (Az. II R 26/24 & II R 27/24) für dich im Blick.
✅ Und wir halten dich über alle rechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Unsere Empfehlung:
📌 Einspruch einlegen – Fristen wahren.
Auch wenn aktuell keine AdV bewilligt wird: Mit einem rechtzeitigen Einspruch sicherst du dir die Möglichkeit, bei einer späteren Entscheidung des BFH oder BVerfG zu profitieren.
📍 Kanzlei Christoph te Heesen
Westender Straße 37, 47138 Duisburg
📞 0203 / 429250
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Vereinbare gern einen Termin – wir beraten dich persönlich und klar verständlich.